Rechtsberatung
Mehr als 10-jährige Erfahrung
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Vereinbarung
Testament, Erbvertrag, Schenkung des Todes wegen und weitere Vereinbarungen zwischen den ErblasserInnen und ErbInnen, womit im Erbprozeß, neben oder statt der Verwendung der gültigen rechtlichen Normen oder als gewillkürte Erbfolge geerbt werden kann.
Vollumfängliche Vertretung
Vollumfängliche Vertretung der ErbInnen, NachlaßgläubigerInnen,VindikationslegatsberechtigtInnen, TestamentsvollstreckerInnen
Vereinbarung
Vollumfängliche Vertretung
Vollumfängliche Vertretung der ErbInnen, NachlaßgläubigerInnen,VindikationslegatsberechtigtInnen, TestamentsvollstreckerInnen
Vergleich erzielen und einreichen
Teilungsvergleich zwischen den ErbInnen verhandeln und gegebenfalls beim zuständigen Notar einreichen um es während des Erbprozeßes zu verwenden
Erbe innerhalb der EU
Rechtsberatung und Vertretung in grenzübergreifenden, bzw. Internationalen Erbrechtsfällen gemäß der seit dem August 2015 gültigen EU-Verordnung (650/2012/EU). Es vereinfacht die Lösung solchartiger Fällen. Aufgrund dieser Verordnung kann ich im Falle der Anwendung vom ungarischen Recht innerhalb der Europäischer Union (aufgrund ungar. Wohnsitz des Erblassers oder beerbte Immobilien in Ungarn), die ErbInnen vor ungarischen Behörden und NotarInnen, in vollem Umfang vertreten.
EU - Nachlaßzeugnis
Ich kann beim zuständigen Notar die Ausstellung von EU-Nachlaßzeugnis beantragen.
Familienrecht
Wir gestalten die eheliche, vermögensrechtliche Verträge möglicherweise so, daß wir alle Fragen regeln, und damit unseren KundInnen helfen. In Zusammenarbeit mit dem Notar um es notariell einzutragen und somit die spätere Rechtsstreitigkeiten mit Dritten bzw. die vermögensrechtliche Prozeße im Falle einer Ehescheidung.
Rechtsberatung im Bereich von Vererbung der Familienbetrieben mit Bedacht auf der Generationwechsel und den firmenrechtlichen gesetzlichen Bestimmungen.
Vergleich erzielen und einreichen
Teilungsvergleich zwischen den ErbInnen verhandeln und gegebenfalls beim zuständigen Notar einreichen um es während des Erbprozeßes zu verwenden
EU - Nachlaßzeugnis
Rechtsberatung und Vertretung in grenzübergreifenden, bzw. Internationalen Erbrechtsfällen gemäß der seit dem August 2015 gültigen EU-Verordnung (650/2012/EU). Es vereinfacht die Lösung solchartiger Fällen. Aufgrund dieser Verordnung kann ich im Falle der Anwendung vom ungarischen Recht innerhalb der Europäischer Union (aufgrund ungar. Wohnsitz des Erblassers oder beerbte Immobilien in Ungarn), die ErbInnen vor ungarischen Behörden und NotarInnen, in vollem Umfang vertreten.
Erbe innerhalb der EU
Ich kann beim zuständigen Notar die Ausstellung von EU-Nachlaßzeugnis beantragen.
Familienrecht
Rechtsberatung im Bereich von Vererbung der Familienbetrieben mit Bedacht auf der Generationwechsel und den firmenrechtlichen gesetzlichen Bestimmungen.
Erbrechtliche Anliegen
von Familienbetrieben
Wir gestalten die eheliche, vermögensrechtliche Verträge möglicherweise so, daß wir alle Fragen regeln, und damit unseren KundInnen helfen. In Zusammenarbeit mit dem Notar um es notariell einzutragen und somit die spätere Rechtsstreitigkeiten mit Dritten bzw. die vermögensrechtliche Prozeße im Falle einer Ehescheidung.
Kontakt
Erreichbarkeit
Wenden Sie sich an mich bezüglich Erbrecht, Familienrecht, Immobilienrecht, sowie Gesellschafts- und Firmenrecht
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+36302699589